Die Kanzlei wird in zweiter Generation überwiegend auf den Fachgebieten des Erbrechts und des Betreuungsrechts geführt. Neben der Leidenschaft für die Rechtsgebiete interessiert uns der Mensch und das Schicksal, das dahinter steht. Unter einer Gesamtbetrachtung des Falles ist es oftmals möglich, den Gang vor das Gericht zu verhindern. Hierbei vertrete ich Sie ebenso wie bei einem Gerichtsprozess.

Seit über zehn Jahren genieße ich das Vertrauen von Berliner Nachlassgerichten und werde als Nachlasspflegerin eingesetzt. Dabei ermittle ich die unbekannten Erben und sichere und verwalte den Nachlass.

Ich wickle auch gern für Sie als Erben einen Nachlass ab. Hierbei ist sowohl eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz als auch eine Vergütungsvereinbarung möglich.

Ich bin ebenfalls als Testamentsvollstreckerin tätig.